Insolvenzrecht

Für natürliche Personen sieht das Insolvenzrecht zwei besondere Verfahrensformen vor, die Verbraucherinsolvenz und die Restschuldbefreiung. Die Notwendigkeit für diese besonderen Regelungen ergibt sich vor allem aus der Fragestellung was geschehen soll, wenn das verwertbare Vermögen des Schuldners nicht ausreicht, um alle Gläubigerforderungen zu begleichen.

Während juristische Personen mit Abschluss des Insolvenzverfahrens automatisch erlöschen und damit auch die Restforderungen untergehen, muss einer natürlichen Person die Möglichkeit gegeben werden sich von der Verschuldung zu lösen. Auch hier bin ich Ihnen gerne auch in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schuldnerberatung rechtlich behilflich.






















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