Zwangsvollstreckung

Nachdem mit meiner Hilfe Ihre Ansprüche gegenüber Dritten rechtskräftig festgestellt, d.h. tituliert wurden, bin ich Ihnen gerne auch bei der Durchsetzung, d.h. der Vollstreckung Ihrer Ansprüche behilflich.

Ich beauftrage den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der erforderlichen Vollstreckungsmaßnahme, sichere Ihre Ansprüche durch Eintragungen von Zwangssicherungshypotheken, etc.

Ich verliere Ihre finanziellen Interessen nicht aus dem Blick und versuche diese bestmöglich auch innerhalb der Vollstreckung zu realisieren.
























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